Stromsteuerentlastung: Höhe, Berechnung und Selbstbehalt

So berechnen Sie die Stromsteuerrückerstattung für Ihr Unternehmen.

Berechnungsformel

Entlastungsbetrag = (Jahresstromverbrauch in kWh × EUR 0,02 )
− EUR 250 Selbstbehalt

Die Stromsteuerentlastung wird berechnet, indem die gesamte betrieblich verwendete Strommenge mit einem Satz von EUR 0,02 pro Kilowattstunde multipliziert wird. Anschließend wird ein Selbstbehalt von pauschal EUR 250 abgezogen.

Beispiele: Entlastungsbeträge für verschiedene Verbrauchsmengen

Jahresstromverbrauch
Brutto-Entlastung
− Selbstbehalt
Netto-Entlastung
100.000 kWh
EUR 2.000
EUR 250
EUR 1.750
250.000 kWh
EUR 5.000
EUR 250
EUR 4.750
500.000 kWh
EUR 10.000
EUR 250
EUR 9.750
1.000.000 kWh
EUR 20.000
EUR 250
EUR 19.750

Ab wann lohnt sich ein Antrag?

Der Selbstbehalt von EUR 250 ist ein kritischer Punkt in der Berechnung. Um diesen Selbstbehalt durch die Entlastung auszugleichen, benötigen Sie einen bestimmten Jahresstromverbrauch.

Kritische Schwelle

12.500
kWh pro Jahr

Bei dieser Menge erreichen Sie genau die Selbstbehalt-Grenze.

Ein Antrag lohnt sich ab dieser Menge wirtschaftlich.

Fazit: Ihr Unternehmen sollte einen Antrag stellen, wenn der jährliche Stromverbrauch deutlich über 12.500 kWh liegt. Je höher der Verbrauch, desto höher die Entlastung.

Welche Strommenge ist entlastungsberechtigt?

Die gesamte betrieblich verwendete Strommenge ist entlastungsberechtigt. Dabei ist unerheblich, in welchem Bereich des Unternehmens der Strom verwendet wird.

Berechtigte Strombereiche

Produktion: Strom für Maschinen, Anlagen und Fertigungsprozesse
Logistik: Strom für Lagerverwaltung, Förderanlagen, Ladevorrichtungen
Verwaltung: Strom für Büros, EDV-Anlagen, Beleuchtung
Kantine: Strom für Kühlgeräte, Kochstellen, Beleuchtung
Sonstige betriebliche Bereiche: Heizung, Klimatisierung, Luft- und Wassertechnik
Wichtig: Die Stromversorgung von Elektromobilen (E-Mobilität) ist von der Entlastung ausgeschlossen.

Tipp: Liquiditätsvorteil durch unterjährige Anträge

Wenn Ihr Unternehmen große Strommengen verbraucht, müssen Sie nicht zwingend warten, bis das Geschäftsjahr zu Ende ist. Stattdessen können Sie unterjährig Anträge stellen und bereits erhaltene Entlastungen für Liquidität nutzen.

Unterjährige Antragstellung

Zeiträume: Anträge können monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich gestellt werden.

Mindestmenge: Für unterjährige Anträge gilt eine Mindestmenge von 50.000 kWh:

Ab 50.000 kWh: Antrag kann unterjährig gestellt werden (monatlich, quartalsweise, halbjährlich)
Unter 50.000 kWh: Antrag kann erst im Folgejahr für das abgelaufene Geschäftsjahr eingereicht werden

Dies ermöglicht es Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, die Entlastung schneller zu erhalten und ihre Liquidität zu verbessern.

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