Stromsteuer 2026: Dauerhafte Entlastung für viele Unternehmen auf den EU Mindest-Stromsteuersatz
Strom ist in Deutschland mit 20,50 Euro/MWh Stromsteuer belastet. Allerdings werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf Antrag auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro/MWh entlastet. Bereits 2024 und 2025 wurde die Entlastung entsprechend erhöht, das Jahr 2026 bringt nun Planungssicherheit: Die erhöhte Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG ist jetzt dauerhaft im Gesetz verankert. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich geändert hat und was Unternehmen beachten sollten.