Stromsteuerentlastung in der Landwirtschaft: Ab wann sich der Antrag für Höfe lohnt
Melkroboter, Milchkühlung, Stalllüftung, Getreidetrocknung, Bewässerung: Landwirtschaftliche Betriebe verbrauchen oft deutlich mehr Strom, als auf den ersten Blick vermutet wird. Was viele Landwirte nicht wissen: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft haben, genau wie das Produzierende Gewerbe, Anspruch auf die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG. Seit 2026 gilt der erhöhte Entlastungssatz von 20 Euro je Megawattstunde dauerhaft und macht den Antrag für viele Unternehmen der Landwirtschaft attraktiv.