Stromsteuer zurückfordern: Wer Anspruch hat und welche 5 Fehler häufig zu sehen sind
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können den größten Teil ihrer Stromsteuer zurückfordern, rund 98 Prozent. Die Rechtsgrundlage ist § 9b StromStG. Der Anspruch entsteht aber nicht ohne Zutun: Die sogenannte Entlastung muss jedes Jahr neu beantragt werden. In der Praxis scheitern Anträge regelmäßig an vermeidbaren Fehlern. Dieser Beitrag erklärt die Voraussetzungen für die Stromsteuerentlastung und zeigt fünf häufige Fehlerquellen.