Stromsteuer und Selbstbehalt: Ab welchem Verbrauch sich der Antrag lohnt
Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG ist großzügig: 20 Euro je Megawattstunde, rund 98 Prozent der gezahlten Stromsteuer. Sie hat aber eine Untergrenze. Ein Selbstbehalt von 250 Euro pro Kalenderjahr wird von jedem Entlastungsbetrag abgezogen. Für kleine Betriebe ist das die entscheidende Rechengröße. Dieser Beitrag zeigt, wie der Selbstbehalt wirkt, wo die Grenze liegt und was Betriebe knapp darunter tun können.