Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: So ordnet das Hauptzollamt Mischbetriebe ein
Viele Unternehmen tun mehr als eine Sache. Der Metallbauer handelt auch mit Beschlägen, die Bäckerei betreibt ein Café, der Landwirt vermietet Ferienwohnungen. Für die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG zählt aber nicht jede einzelne Tätigkeit, sondern das Unternehmen als Ganzes. Entscheidend ist, wo der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Dieser Beitrag erklärt, wie der Schwerpunkt bestimmt wird, welche Methoden zur Verfügung stehen und worauf Mischbetriebe achten sollten.