Strom an Dritte weitergegeben: Was bei der Stromsteuer zu beachten ist
Kaum ein Betrieb verbraucht seinen gesamten Strombezug selbst. Ein Büro im Obergeschoss ist untervermietet, auf dem Hof steht ein Getränkeautomat eines Fremdanbieters, die Kantine wird von einem Caterer betrieben, Kunden laden ihr Elektroauto. In all diesen Fällen fließt Strom, den das Unternehmen bezogen und versteuert hat, an jemand anderen. Für den Entlastungsantrag nach § 9b StromStG sind diese Mengen herauszurechnen. Dieser Beitrag zeigt, welche Fälle typisch sind, wie die Abgrenzung gelingt und wo weitere Pflichten drohen.