Stromsteuerentlastung im Baugewerbe: Wer Anspruch hat und wo der Strom anfällt
Das Baugewerbe wird bei der Stromsteuerentlastung oft übersehen. Der Stromverbrauch verteilt sich auf Betriebshof, Werkstatt, Lager und wechselnde Baustellen, und viele Betriebe halten sich für zu klein oder nicht für ein produzierendes Unternehmen. Dabei gehört das Baugewerbe ausdrücklich zum begünstigten Kreis nach § 9b StromStG. Dieser Beitrag zeigt, welche Betriebe berechtigt sind, wo der entlastungsfähige Strom anfällt und wie es sich mit Baustellenstrom verhält.